Aufkleber Artgerecht statt Ungerecht

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Rindfleischetikettierung und die Aussagekraft für den Verbraucher

Derzeitige Angaben auf dem Rindfleischetikett

    1. Referenznummer: das ist eine Nummer, die die Verbindung mit dem Tier herstellen soll. Es ist bei einer Einzeltierschlachtung die Ohrmarke des Tieres, bei Schlachtung von einer größeren Menge von Tieren die Chargennummer, aus der die Ohrmarken der einzelnen Tiere durch interne Aufzeichnungen abzuleiten sind.

    2. Geboren in: sagt aus, in welchem Staat (nicht Bundesland oder Region) das Tier geboren wurde.

    3. Gemästet in: sagt aus, in welchem Staat (nicht Bundesland oder Region) das Tier gemästet oder aufgezogen wurde.

    4. Geschlachtet in: sagt aus, in welchem Staat (nicht Bundesland oder Region) das Tier geschlachtet wurde. Dazu gehört die Zulassungsnummer des Schlachtbetriebes, in dem das Tier geschlachtet wurde.

    5. Zerlegt in: sagt aus, in welchem Staat (nicht Bundesland oder Region) der Schlachtkörper zerlegt wurde. Dazu gehört die Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebes, in dem die Zerlegung erfolgte.

Alle diese Angaben sollen eine Rückverfolgbarkeit sicher stellen und damit die Möglichkeit gewährleisten, bei einer Rückrufaktion, bei einer erforderlichen Beprobung o.ä. den „Verursacher“ zu ermitteln.
Ob ein Tier dem BSE-Test unterzogen wurde, kann aus all diesen Angaben keinesfalls ersehen werden.

Doch welche Möglichkeiten gäbe es, um den Verbraucher auch schon beim Kauf eines Stückes Rindfleisch erkennen zu lassen, ob ein Tier auch dem BSE-Test unterzogen wurde?

Das ist ganz einfach, hierzu sind nur folgende Angaben erforderlich:

A. Geburtsdatum des Tieres
B. Datum der Schlachtung

Aus der Differenz zwischen A und B kann jeder sofort erkennen, wie alt das Rind am Tage der Schlachtung war. Ist das Tier über 24 Monate alt gewesen, so ist der BSE-Test in Deutschland zwingend vorgeschrieben. Der Schlachtbetrieb darf den Schlachtkörper erst dann bearbeiten, wenn das negative Testergebnis des staatlichen Labors bei ihm vorliegt. Dieses Testergebnis kann jeder Ladenschlachter, Direktvermarkter oder auch anderer Handelsteilnehmer vorweisen.

Das bedeutet, dass ein Käufer anhand dieser Angaben und Unterlagen sehr wohl erkennen kann, ob er Fleisch von einem Tier kauft, welches einem BSE-Test unterzogen wurde.

Als einfacher Anhaltspunkt ist zu empfehlen, Fleisch von Tieren, die über 24 Monate alt sind, zu kaufen, denn diese müssen dem BSE-Test unterzogen worden sein.

Wollte man nun noch ein übriges tun, um dem Verbraucher auch Rückschlüsse zu dem Lebensmittel Fleisch ermöglichen zu können, wären weitere Daten hilfreich. Die Angaben zur Kategorie, also Bulle, Ochse, Färse oder Kuh und der Rasse, z.B. Holstein Frisian, Limousin, Kreuzung aus Charolais x Red Holstein oder eben Galloway, könnten dem Käufer nach der Zubereitung und dem Verzehr des Fleisches allmählich eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der verschiedenen Geschmacksrichtungen geben. Er würde in die Lage versetzt, für verschiedene Gelegenheiten auch unterschiedliche Fleischangebote zu wählen. Als Vergleich sei hierzu genannt, dass auch Äpfel, Kartoffeln, Tomaten oder Brot und Brötchen in diversen Sorten angeboten und gekauft werden, um vielfältigen Geschmacksrichtungen und Verwendungsarten Rechnung zu tragen. Ein positiver Nebeneffekt solcher Zusatzangaben könnte darüber hinaus sein, dass der Kunde freudig und neugierig die Etiketten betrachtet während er zur Zeit eigentlich nur misstrauisch nach der Ordnungsmäßigkeit Ausschau halten muss.

12.01.2004