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Tierschutz in guter Verfassung?

Rund 170 Experten aus Tierschutz, Rechtswissenschaften, Tiermedizin, Verwaltung und Forschung diskutieren Ist-Zustand und Handlungsbedarf des Staatsziels Tierschutz in der Rechtspraxis
Zentrale Forderung der Mehrheit der Teilnehmenden war die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände. Denn nur so können Missstände wirksamer bekämpft und Tierschutzrecht besser vollzogen werden.

In vier Arbeitskreisen beschäftigten sich die Teilnehmenden mit den Themen „Nutz“-Tierhaltung, Schlachten mit und ohne Betäubung einschließlich Tiertransporte, Tierversuche sowie Verbandsklage zugunsten von Tieren. Insbesondere im Bereich Tiertransporte zeigte sich, dass Tierschutz und Veterinärbehörden weitgehend übereinstimmend eine deutliche Verschärfung der geltenden Verordnungen fordern. Eine Forderung nach Einführung eines Verbandsklagerechts zur wirksamen Stärkung der Umsetzung des Tierschutzgesetzes wurde von Vertretern vor allem der naturwissenschaftlichen und medizinischen Forschung zurückgewiesen. Diese gaben offen zu, zum Beispiel eine Einschränkung der Forschungsfreiheit zu fürchten.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen sprach sich lediglich Ulrike Höfken (Grüne) für die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände aus. Peter Bleser (CDU) führte die üblichen Totschlagargumente (Kosten für Verfahren, Arbeitsplätze, Abwanderung der „Produktion“ ins Ausland) an, um das Nein seiner Partei zu begründen. Kein abschließendes Votum für oder gegen eine Verbandsklage mochte Sibylle Laurischk (FDP) abgeben. Sie bedauerte, dass wichtige Bedenken aus Wissenschaft und Forschung gegen ein Verbandsklagerecht in der Diskussion untergingen. Ähnlich unklar äußerte sich Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD), der die Forderung nach einem Verbandsklagerecht zwar für legitim, jedoch verfrüht hält. Auch er kam mit einem berühmten Totschlagargument: Man solle doch erst einmal die bestehenden Gesetze ausschöpfen. Dass Rechtsverstöße gegen ebendiese ohne ein Verbandsklagerecht gar nicht geahndet werden können (außer bei Straftaten), hat er dabei großzügig verschwiegen...

PROVIEH wird weiterhin für ein Verbandsklagerecht kämpfen. Am Rande der Veranstaltung konnten wir darüber hinaus bestehende Kontakte zu anderen Tierschutzverbänden vertiefen und neue Kooperationen vereinbaren. Für PROVIEH vor Ort: Sandra Gulla und Sven Garber

Sven Garber

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Ein Tagungsband mit den Vorträgen der Referentinnen und Referenten sowie den Ergebnissen der Arbeitsgruppen wird derzeit von der Evangelischen Akademie Bad Boll erstellt und kann über die Akademie direkt oder über PROVIEH bezogen werden. Vorbestellungen nimmt die Bundesgeschäftsstelle gerne telefonisch, per Fax oder per Email entgegen. Die Abgabe erfolgt zum Selbstkostenpreis (zzgl. Porto).

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