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Brief an:








- PERSÖNLICH -
Herrn Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Günther H. Oettinger
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart



Kiel-Heikendorf, 09.03.2006

"Verbot der Käfighaltung von Legehennen"


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

anlässlich der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Bezug auf Legehennen fordert PROVIEH – VgtM e.V. Sie dringend auf, sich in der Bundesratssitzung für das Verbot der Käfighaltung einzusetzen.

Das Verbot gründet sowohl auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999 als auch auf der in der Verfassung verankerten Staatszielbestimmung. Durch die Staatszielbestimmung Tierschutz wird die artgemäße Haltung von Tieren hervorgehoben. Dies hat der damalige Gesetzgeber auch erkannt und mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 umgesetzt.

Am Beispiel des Bedürfnisses der Hennen, mit den Flügeln zu schlagen wird deutlich, dass dieses Grundbedürfnis der Hennen auch in sog. modifizierten ausgestalteten Käfigen nicht ausgelebt werden kann: Nach dem wissenschaftlichen Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, auf den sich der Bericht der Europäischen Kommission über die verschiedenen Haltungsformen für Legehennen beziehen wird, ist eine Mindestfläche zwischen 860 cm² und 1980 cm² für das Flügelschlagen notwendig. Der Einsatz modifizierter Käfigbatterien ist Tierquälerei, da die Tiere krank werden und lebenslang leiden, entsprechend so auch das Urteil des OLG München vom 21. Juni 2005 (AZ: 18 U 2648/05).

Auch wirtschaftliche Erwägungen rechtfertigen nicht den Einsatz von einer modifizierten Käfighaltung, die auch irreführend als sog. Kleinvoliere bezeichnet wird. Bereits im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999 ist vermerkt, dass "nicht jede Erwägung der Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung aus sich heraus ein ‚vernünftiger Grund’ im Sinne des § 1 Satz 2 TierSchG sein kann. Notwendig ist vielmehr auch insoweit ein Ausgleich zwischen den rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter einerseits und den Belangen des Tierschutzes andererseits." Indem Deutschland hier eine Vorreiterrolle einnimmt, können die alternativen Haltungssysteme entsprechend gefördert werden, so dass sich wirtschaftliche Nachteile auf ein Minimum beschränken lassen. Auch tierhygienische Aspekte stehen einer alternativen Haltung von Legehennen nicht im Wege, etwaige Probleme in der Tierhygiene lassen sich durch ein gutes Management lösen.

Des Weiteren ist die Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen kein ausreichender Maßstab für das deutsche Tierschutzrecht. Die EG-Richtlinie setzt nur Mindestanforderungen, die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999 und der Staatszielbestimmung Tierschutz in Deutschland mit einem höheren Tierschutzstandard umgesetzt werden muss.

Die Umfrageergebnisse der von der Europäischen Kommission Anfang diesen Jahres durchgeführten Internet-Konsultation zum Schutz und Wohlergehen von landwirtschaftlichen Nutztieren belegen, dass knapp 90 % der Umfragebeteiligten aus Deutschland die Haltung von Legehennen als schlecht bis sehr schlecht beurteilen und 95 % der Deutschen sich eine Verbesserung der Legehennenhaltung wünschen. Daraus folgt zum einen, dass Deutschland nicht auf ein Mindestmaß zurückgehen darf, sondern vielmehr am Ausstieg aus der Käfighaltung festhalten muss.

Gerade diese Stimmen, die sich hier ganz eindeutig für einen hohen Tierschutzstandard ausgesprochen haben, sind auch Wählerstimmen, die Sie für sich gewinnen können, indem Sie sich für die Abschaffung der Käfighaltung und für eine Förderung der alternativen Haltungssysteme stark machen.

Sollten Sie dagegen das Käfighalteverbot für Legehennen wieder rückgängig machen, werden Sie auf den massiven Widerstand unzähliger Bürgerinnen und Bürger stoßen.

Völlig falsch wäre es, den derzeitigen Ausbruch der Vogelgrippe als Argument für ein Käfighaltungssystem heran zu ziehen. Ganz im Gegenteil gibt es in den geschlossenen Systemen weit größere Gefahren der Ansteckungsmöglichkeiten durch Personenverkehr und Futtermittel. Gerade in der Käfighaltung werden im Falle einer Übertragung des Virus sämtliche Tiere sterben, da diese aufgrund der extremen Haltungsbedingungen keine Abwehrstoffe entwickeln können. Demnach können die Gefahren der Vogelgrippe nicht dafür herangezogen werden, nun wieder zur tierschutzwidrigen Käfighaltung zurückkehren zu wollen. Die Öffentlichkeit ist hier ganz sicher in der Lage, entsprechend zu differenzieren – und auch entsprechend zu handeln!

Gerne sind wir bereit, Ihnen unsere Bedenken aus der Sicht des Tierschutzes in einem persönlichen Gespräch noch vor der Sitzung des Bundesrates näher zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Gulla
Vorsitzende




















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