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KEINE KÄFIGHALTUNG FÜR LEGEHENNEN!
Die Gefahren der Vogelgrippe werden momentan von Politik und Wirtschaft als Argument für eine Weiterführung der Käfighaltung missbraucht, allen voran durch die Ministerpräsidenten der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Es ist aber völlig falsch, den derzeitigen Ausbruch der Vogelgrippe als Argument für ein Käfighaltungssystem heran zu ziehen. Ganz im Gegenteil gibt es in den geschlossenen Systemen weit größere Gefahren der Ansteckungsmöglichkeiten durch Personenverkehr und Futtermittel. Gerade in der Käfighaltung werden im Falle einer Übertragung des Virus sämtliche Tiere sterben, da diese aufgrund der extremen Haltungsbedingungen ein schwaches Immunsystem haben. Demnach können die Gefahren der Vogelgrippe nicht dafür herangezogen werden, nun wieder zur tierschutzwidrigen Käfighaltung zurückkehren zu wollen. PROVIEH - VgtM e.V. begrüßt daher, dass Rheinland-Pfalz der Käfighaltung von Legehennen eine klare Absage erteilt hat und auch die Käfighaltung in den so genannten "ausgestalteten Käfigen" als Tierquälerei anprangert.
Die Wiedereinführung der Käfighaltung verstößt nicht nur gegen die in der Verfassung verankerte Staatszielbestimmung Tierschutz, sondern ist auch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Dieses hat bereits 1999 festgestellt, dass Hennen in der konventionellen Käfighaltung erheblich leiden. Eine artgemäße Tierhaltung ist in keinem Käfigsystem durchführbar. Auch die Haltung in den so genannten "Kleinvolieren" ist nichts anderes als Käfighaltung. Den Hennen steht hier lediglich ein Platz von 750 cm² (ca. eineinhalb DIN A4 Seiten) pro Huhn bei einer Käfighöhe von 50 cm zur Verfügung. Die von manchen Politikern hervorgebrachten wirtschaftlichen Gründe rechtfertigen keine Käfighaltung, so schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil.
Zudem sprechen sich 95 % der Deutschen für eine Verbesserung der Haltung von Legehennen aus, wie eine
Umfrage der Europäischen Kommission zum Schutz und Wohlergehen von landwirtschaftlichen Nutztieren belegt. Es gibt keinerlei Rechtfertigungen für die Aufhebung des Verbots der Käfighaltung durch eine Änderung der derzeitigen Legehennenschutzverordnung.
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