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Verbraucherminister täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher!
Seehofer stimmt Tierschutz-Nutztier-Verordnung zu
11.05.2006
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) hat dem Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin die neuen Bestimmungen für die Haltung von Legehennen und Schweinen vorgestellt. Damit stimmte Seehofer der Fassung der Tierschutz-Nutztier-Verordnung des Bundesrates vom 7. April 2006 zu. Die Verordnung schreibt u.a. vor, dass Schweinen künftig Sichtkontakt zu Artgenossen gewährt werden muss. Außerdem müssen die Tiere gleichzeitig ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Der Stallboden muss rutschfest und trittsicher sein und der Platz der Größe und dem Gewicht der Tiere entsprechen. Die Schweine müssen ihrem Erkundungsverhalten gemäß Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt bekommen und sie müssen jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität haben. Auch im Bereich der Legehennenhaltung hatte der Bundesrat am 7. April Änderungen beschlossen. Demnach dürfen Legehennen ab 1. Januar 2009 (Übergangsfrist beginnt 31.12.2006) nur noch am Boden, im Freiland oder neu in tiergerechten Kleinvolieren gehalten werden. Diese Haltung in Kleingruppen schreibt eine Mindestfläche je Henne von 800 Quadratzentimetern (ab 2 Kilo Gewicht der Hennen 900 Quadratzentimeter) sowie eine Gesamtmindestfläche von 25.000 Quadratzentimetern vor. Bislang wurden einer Henne nur 550 Quadratzentimeter zugestanden. Außerdem muss künftig ein jederzeit zugänglicher Einstreubereich von mindestens 900 Quadratzentimetern pro 10 Hühnern und ein Gruppennest in gleicher Größe zur Verfügung stehen. Es muss ein Einstreubereich geben, der mit Material in ausreichender Menge ausgestattet ist, so dass alle Legehennen ihre artgemäßen Bedürfnisse befriedigen können. Des Weiteren muss das Nest einen Boden ohne Drahtgitterkontakt haben. Jeder Legehenne muss eine Sitzstange von mindenstens 15 Zentimeter Länge und ein uneingeschränkt nutzbarer Futtertrog mit einer Kantenlänge von mindestens 12 Zentimeter zur Verfügung stehen. Auf den Sitzstangen muss ungestörtes, gleichzeitiges Ruhen aller Hennen möglich sein. Diese Vorgaben gehen in einigen Punkten über die Vorgaben der EU hinaus. Jedoch würden sie dennoch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gewährleisten, erklärte Seehofer. Denn wenn hiesige Eiererzeugung in Länder mit niedrigeren Tierschutzanforderungen abwandern würde, wäre weder der deutschen Agrarwirtschaft noch dem Tierschutz gedient.
(Quelle: vetion)
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