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Verbot des betäubungslosen Schächtens
Hier haben wir Ihnen aktuelle Fachinformationen zum Thema Schächten zusammengestellt.
Weitere Fachinformationen zum Thema Schächten finden Sie hier.
12.10.2009:
Schlachten grundsätzlich nur unter Betäubung
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - 1 BvR 1702/09) vom 26.09.2009 im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des hessischen muslimischen Metzgers Herrn A… ist die Diskussion unter Tierschützern um das religiöse Schlachten (Schächten) in Deutschland wieder aufgeflammt. PROVIEH fordert, dass bei jeder Tötung und Schlachtung das Leid für das Schlachttier bestmöglich zu verringern sei. Dazu gehört auch die zuverlässige Betäubung des Tieres vor dem Schlachten, ob konventionell oder nach religiösen Vorgaben. PROVIEH ruft alle politischen Kräfte auf, mit Nachdruck für eine entsprechende gesetzliche Regelung zu sorgen.
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16.03.2009:
Sitzung des europarlamentarischen Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)
Weiterhin kein Betäubungsgebot bei religiösen Schlachtungen.
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25.07.2008:
"Ist Schächten Tierquälerei?"
So der Titel des bereits seit langem angekündigten Berichts zum Schächten, den die ARD am Montag, 14.07.2008 in ihrem Politmagazin "Report Mainz" ausstrahlte.
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06.05.2008:
Mitmachen: eMail-Aktion gegen das Schächten
Es ist schon fast ein Jahr her, dass der Bundesrat die Bundesregierung aufforderte, Paragraf 4 a Tierschutzgesetz so zu ändern, dass rituelles Schlachten ohne Betäubung (Schächten) nur genehmigt werden darf, wenn den Tieren dabei nicht mehr Schmerzen zugefügt werden als bei einer Schlachtung mit Betäubung. Für die Praxis hätte dies bedeutet, dass die Elektrokurzzeitbetäubung angewendet werden müsste – eine Form der Betäubung, die von den meisten Religionsgemeinschaften akzeptiert wird. Doch die Bundesregierung äußerte verfassungsrechtliche Bedenken und zögert eine Entscheidung hinaus.
Bitte fordern Sie die Politiker dazu auf, den Bundesratsbeschluss endlich umzusetzen.
Hier geht’s zur eMail-Aktion.
21.09.2007:
Erste Lesung zur Änderung des "Schächt-Paragrafen" im Bundestag.
Nachdem die Bundesratsintiative von Hessen und Schleswig-Holstein zur Änderung des "Schächt-Paragrafen" erfolgreich den Bundesrat passiert hatte, hatte die Bundesregierung der Rechtsauffassung des Bundesrates in einer Stellungnahme widersprochen.
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03.09.2007:
Bundesregierung lehnt Bundesrats-Forderung nach Änderung des "Schächt-Paragrafen" ab
Die Bundesregierung bleibt ihrer tierverachtenden Linie treu. Der Bundesrat hatte mit überwältigender Mehrheit die Initiative Hessens beschlossen, den "Schächt-Paragrafen" § 4a Tierschutzgesetz zu ändern. Nach dem Willen der Bundesländer wird weiterhin am Nachweis festgehalten, dass zwingende religiöse Vorschriften der Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben.
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06.07.2007:
Bundesrat beschließt Änderung der Ausnahmegenehmigungen beim Schächten
Der Bundesrat hat heute die von Hessen eingebrachte Gesetzesinitiative zur Änderung des § 4 a des Tierschutzgesetzes zu den Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) beschlossen.
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PM-PROVIEH, 18.06.2007:
Große Koalition gegen das Schächten - Agrarausschuss des Bundesrates macht Weg zur Änderung des "Schächtparagrafen" frei
Eine große Hürde zur Änderung des "Schächtparagrafen" ist genommen:
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PM-PROVIEH, 14.06.2007:
Betäubungsloses Schächten von Tieren: Landes-Agrarminister müssen Farbe bekennen
Hessen belebt Bundesratsinitiative zur Änderung des "Schächtparagraphen" neu - PROVIEH: Politiker können jetzt zeigen, wie ernst sie Tierschutz nehmen
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Lahn-Dill-Kreis reicht Anhörungsrüge gegen Schächturteil ein
Der Lahn-Dill-Kreis hat fristgerecht eine Anhörungsrüge gegen das so genannte Schächturteil des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht, wie der
Gießener Anzeiger berichtet mehr.... Die Anhörungsrüge im Wortlaut finden Sie hier (Download pdf, 226 KB). Außerdem erfreulich: Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Zuständigkeit für Tierschutz-Verfahren an den 7. Senat abgegeben. Damit landen künftige Verfahren, bei denen es um die Abwägung zwischen dem Verfassungsgut Tierschutz und anderen Verfassungsgütern geht, nicht mehr vor dem Vorsitzenden Richter Kley, der das Staatsziel Tierschutz als "kleines Steinchen" bezeichnet hat. Auch die Anhörungsrüge dürfte vom 7. Senat behandelt werden, der sich somit intensiv mit der unprofessionellen Verfahrensführung seines Kollegen Kley beschäftigen muss.
Zum Schächturteil und seinen Folgen: Interview mit dem Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, Prozessbevollmächtigter des Lahn-Dill-Kreises
Zum Schächturteil und seinen Folgen sprach das PROVIEH-Magazin mit dem Prozessbevollmächtigten des Lahn-Dill-Kreises, Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge mehr...
Analyse des Schächturteils
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht nach dreimonatiger Bearbeitungszeit endlich die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt hat, liegt PROVIEH nun eine erste Analyse zum Schächturteil (Download-pdf 164 KB) vor.
Urteil und Begründung
Drei Monate nach der mündlichen Verhandlung und dem Skandal-Urteil zum Schächten liegt nun das Urteil schriftlich vor (Quelle: BVerwG 3 C 30.05). Da das Urteil sehr mangelhaft schriftlich begründet wurde, sollte die Analyse (s.o.) gleich mitgelesen werden: Schächturteil des BVerwG (Download-pdf 59 KB).
Schächten: Bundesländer wollen Änderung des Tierschutzgesetzes
Berlin/Wiesbaden, 29.01.2007 (aho)
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November vergangenen Jahres hat Hessen seine Forderungen an die Konsequenzen auf der Agrar-Amtschefkonferenz der Länder in Berlin thematisiert mehr...
Bundesverwaltungsgericht erlaubt betäubungsloses Schächten und tritt Staatsziel Tierschutz mit Füßen
"Das ist mir egal" – mit diesen Worten wischte der Vorsitzende Richter Kley des dritten Senats des Bundesverwaltungsgerichts den Hinweis vom Tisch, dass der Verfassungsgeber den Tierschutz im Grundgesetz aufgenommen habe, um das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Tieren zu verhindern. Und entsprechend fiel das Urteil auch aus: Das Schächten bleibt erlaubt, der Tierschutz als Verfassungsgut wurde von den obersten Verwaltungsrichtern zu einem zahnlosen Papiertiger degradiert mehr...
Höchstrichterlich und "im Namen des Volkes" bestätigt: Betäubungsloses Schlachten (Schächten) bleibt erlaubt

zur Pressemeldung vom 23.11.2006
zur Pressemeldung vom 21.11.2006
zur Pressemeldung vom 20.11.2006
- Hessen fordert Konsequenzen aus Schächturteil:
Wilhelm Dietzel fordert nach Bundesverwaltungserichts-Urteil zum Schächten: "Gesetzgeber muss Tierschutz verbessern" mehr...
- Presseinformation: Wolfgang Schuster, Landrat des Kreises Lahn-Dill, äußert die Vermutung, dass eine "Vorverurteilung des Tierschutzes" bereits zwei Tage vor dem Verhandlungstag erfolgte
mehr... (Download-pdf, 45 KB)
- Zum Schächten in der aktuellen Presse "Auf Messers Schneide", Focus 47/2006, S. 51 (Download-pdf, 875 KB)
Schon 2005 forderte PROVIEH eine Bundesratsinitiative zur Änderung des "Schächt-Paragraphen" (§4a, Abs. 2, Nr. 2 TierSchG)
Das war unser Schreiben an die Minister:
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Reagiert haben folgende Ministerien:
Baden-Württemberg (Download-pdf, 267 KB)
Hamburg (Download-pdf, 197 KB)
Hessen (Download-pdf, 450 KB)
Mecklenburg-Vorpommern (Download-pdf, 394 KB)
Rheinland-Pfalz (Download-pdf, 260 KB)
Sachsen (Download-pdf, 207 KB)
Sachsen-Anhalt (Download-pdf, 278 KB)
Schleswig-Holstein (Download-pdf, 587 KB)
Nicht geantwortet haben folgende Ministerien:
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Thüringen
Hier erhalten Sie weitere Fachinformationen zum Thema Schächten.
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