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Eierkennzeichnung seit 01.01.2004 EU-weit

Seit dem 01.01.2004 muss jedes Ei der Güteklasse A mit einem Code versehen sein, der unter anderem angibt, in welcher Haltungsform die Henne, die das Ei gelegt hat, gehalten wurde.
Entscheidend ist hierfür die einstellige Zahl vor dem Länder-Code, der in Buchstaben angegeben ist.

0 steht für Bio
1 steht für Freiland
2 steht für Bodenhaltung
3 steht für Käfighaltung


Tierschützerinnen und Tierschützer kaufen niemals Eier mit einem 3-er Code (Käfig). Ideal ist es, wenn Sie sich selbst von der Haltung der Hennen überzeugen.

Kleinerzeuger sind von dem Kennzeichnungszwang ausgenommen, falls sie die Eier nicht nach Gewicht sortiert anbieten.

Mehr zur Kennzeichnung von Eiern erfahren Sie hier:
http://www.was-steht-auf-dem-ei.de.

Lesen Sie hierzu auch unseren Flyer "Code 3 = QuälerEi", den Sie hier downloaden können (Download-pdf, 105 KB).



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