 |
| Presse |
 |
|
 |
 |
 |
Pressemitteilung
Altinküpe schächtet für jedermann
PROVIEH – VgtM e.V.: Fleisch betäubungslos geschächteter Tiere darf nicht an die Allgemeinheit verkauft werden
Kiel-Heikendorf, 21.11.2006
Seit Jahren streitet Metzger Rüstem Altinküpe mit den Behörden und Gerichten um eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Rindern und Schafen ohne Betäubung. Hierfür beruft er sich auf seine Religions- und Berufsfreiheit. Rechtsgrundlage für eine Ausnahmegenehmigung ist das Tierschutzgesetz. Dieses regelt in § 4a Absatz 1, dass warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4a Absatz 2 darf für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) nur erteilt werden, wenn zwingende religiöse Gründe ein betäubungsloses Schächten vorschreiben.
Diese zwingenden religiösen Gründe führte Altinküpe in diversen Verfahren auf. Nun stellt sich heraus: Altinküpe versorgt mit seinem Fleisch nicht nur gläubige Muslime, die meinen, nur Fleisch betäubungslos geschächteter Tiere verzehren zu dürfen. Vielmehr bietet er auf seiner Homepage (www.ak-sa.net) dieses Fleisch allen Verbrauchern an. Damit verstößt Altinküpe gegen § 18 Absatz 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes. In diesem wird das Schlachten ohne Betäubung als Ordnungswidrigkeit geahndet. „Da Altinküpe Fleisch an Personen verkauft, denen keine zwingenden religiösen Vorschriften das Schächten vorschreiben, zum Beispiel Christen oder Konfessionslosen, entfällt auch der Grund für eine Ausnahmegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz“, stellt Sandra Gulla, Juristin und Vorsitzende von PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., fest. Deshalb fordert Sandra Gulla umso nachdrücklicher, dass das Bundesverwaltungsgericht am kommenden Donnerstag (23. November) dem Landrat des Lahn-Dill-Kreises Recht gibt, der als zuständige Behörde Altinküpe die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten verweigert hatte.
PROVIEH – VgtM e.V. wird das Verfahren, das um 10:45 Uhr beginnt, verfolgen und ab 9:30 Uhr sowie nach der Verhandlung seine Positionen öffentlich darlegen.
Pressestelle:
Teichtor 10
24226 Heikendorf/Kiel
Tel. 0431. 24 82 80
|
 |
| Impressum · Seitenanfang |
|
 |