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Pressemitteilung

















Tiere haben Grund, aber bisher kein Recht zu klagen

Heikendorf/Kiel, 09.02.2007

Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein bringt Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ein



Die Fraktion der schleswig-holsteinischen Grünen bringt einen Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände in den Landtag ein. Das kündigte ihr tierschutzpolitischer Sprecher Detlef Matthiessen heute auf einer Pressekonferenz an. Danach sollen anerkannte Tierschutzverbände zum einen Mitwirkungsrechte bei der Vorbereitung von Verordnungen und Erlassen sowie bei Baugenehmigungen, die Tierschutzbelange berühren, bekommen. Darüber hinaus sind Widerspruchs- und Klagerechte in Genehmigungs-, Erlaubnis- und Anzeigeverfahren vorgesehen, zum Beispiel gegen Baugenehmigungen für Großmastanlagen, Genehmigungen für Tierversuche oder Genehmigungen zu Eingriffen am Tier wie dem Schnabelkürzen. Zudem sollen anerkannte Tierschutzverbände gegen Untätigkeit einer Behörde trotz Verpflichtung zum Einschreiten vorgehen können.

PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung begrüßt die Initiative der Landes-Grünen. „Das Verbandsklagerecht beseitigt eine Schieflage im Rechtssystem“, so Vorstandsmitglied Mechthild Oertel. Denn die Rechte von Tiernutzern, die bei einer behördlichen Entscheidung ein vermeintliches „Zuviel“ an Tierschutz ausmachen, seien jederzeit und umfassend vor Gericht einklagbar, die schutzwürdigen Interessen der Tiere, als deren Treuhänder die anerkannten Verbände auftreten, dagegen nicht. Ein „Zuwenig“ an Tierschutz sei derzeit also nicht gerichtlich überprüfbar, so die Tierschützerin, die selbst Galloways züchtet.

Dabei haben Tiere nach Auffassung der Vertreterin von Deutschlands ältestem und größtem Fachverband für artgemäße Nutztierhaltung, der seinen Sitz in Heikendorf bei Kiel hat, allen Grund zur Klage. Immer mehr Schweinemast- und -zuchtfabriken werden geplant, Legehennen werden zurück in den Käfig und das Freilandgeflügel in die Ställe gesperrt. Pelztiere werden trotz einer neuen Verordnung noch jahrelang in Drahtkäfigen gehalten. „Ein gesetzlich festgeschriebenes Mitwirkungsrecht sichert hingegen ab, dass auch der Sachverstand der Tierschutzverbände eine Chance hat, in Tierhaltungsverordnungen einzufließen“, so Mechthild Oertel, die auch stellvertretende Vorsitzende des Landestierschutzbeirats ist. Dies dürfte nach Auffassung der Trägerin des Landestierschutzpreises sogar dazu führen, dass die Verwaltungsgerichte entlastet werden, da die Verbände an der vollständigen Berücksichtigung der entscheidungsrelevanten Gemeinwohlbelange mitwirkten.

Die von den Gegnern der Verbandsklage gern eingebrachten Befürchtungen einer Prozessflut lässt Mechthild Oertel nicht gelten: „Der Arbeits- und Zeitaufwand sowie das finanzielle Risiko werden dazu führen, dass nur wenige, ausgewählte Musterprozesse geführt werden“, ist sich das PROVIEH-Vorstandsmitglied sicher. Die Erfahrungen mit der Verbandsklage im Naturschutzrecht belegten zudem, dass nicht mit einer Prozesslawine zu rechnen sei.

„Beim Verbandsklagerecht kommt es für die Politik zum Schwur: Will die schwarz-rote Landesregierung Tierschutz und den Auftrag des Staatsziels Tierschutz Ernst nehmen oder will sie nur politische Sonntagsreden?“, fragt Mechthild Oertel in Richtung großer Koalition im Landtag. Jedes Recht sei nur so gut wie seine verfahrensrechtliche Absicherung, und die sei beim Tierschutzgesetz derzeit noch miserabel. „Deshalb fordert PROVIEH CDU und SPD auf, dem Gesetzentwurf der Grünen zuzustimmen.“



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