Suche Sitemap Kontakt Home
Über uns Verbrauchertipps Fachinformation Aktuelles Spenden
   PROVIEH
Ziele
Wirkungsbereiche
Satzung
Mitglied werden
Geschenk- Mitgliedschaft
Vorstand
Beschäftigte
Jobs & Praktika
Regionalgruppen
Kontakt
   Rund ums Tier
Aktuelles
AK Tierseuchen
   Büro Brüssel
Aktuelles
   Aktionen
Kampagne gegen Ferkelkastration
Bürgerinitiativen
Veranstaltungen & Berichte
Gegen das Schächten
Widerstand gegen Schweineelend!
Hennen in Not!
Transparenz- initiative
Verbandsklage
We feed the world
Kein Qualkaninchen im Handel
   Termine
Mehr
   Shop, e-Cards
Artikel-Shop
Info-Shop
e-Cards
   Kooperationen
ABL
Agrarbündnis
Bioland (Biotiere)
Tierzuchtfonds
   Medien-Tipps
TV-Tipps
Radio-Tipps
   Links
Mehr

Zum Schächturteil und seinen Folgen:
Interview mit dem Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, Prozessbevollmächtigter des Lahn-Dill-Kreises

Zum Schächturteil und seinen Folgen sprach das PROVIEH-Magazin mit dem Prozessbevollmächtigten des Lahn-Dill-Kreises, Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge

PROVIEH-Magazin: War das Urteil in dieser Form zu erwarten? Warum (nicht)?

Kluge: Nein. Bundestag und Bundesrat sind bei Einfügung des Staatszieles Tierschutz in das Grundgesetz davon ausgegangen, dass es keiner weiteren Rechtsänderung bedürfte, um das Schächten insbesondere für kleine sektiererische Minderheiten auszuschließen.

PROVIEH-Magazin: Was bedeutet das Schächturteil für den Tierschutz als Verfassungsgut?

Kluge: Einen ganz schweren Rückschlag. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Presseerklärung sogar zu der Äußerung hinreißen lassen, dass Tierschutz im Verhältnis zu den vorbehaltlosen Grundrechten wie der Religionsfreiheit generell von minderer rechtlicher Qualität sei. Das scheint der Senat wirklich so zu sehen, denn der auch ansonsten außerordentlich unsouverän agierende Vorsitzende Kley nannte den Tierschutz in seiner holprigen Urteilsbegründung ein "kleines Steinchen". Wenn das auch in den schriftlichen Urteilsgründen so stehen sollte, wird sich der Widerstand in Politik und Wissenschaft über diese abstruse Rechtsauffassung regen (Anm. d. Red.: Die Urteilsbegründung liegt mittlerweile vor, eine kritische Analyse hat aber erst nach Redaktionsschluss stattgefunden). Denn ein Staatsziel derart klein zu reden, ist bisher nicht einmal den Gegnern des Tierschutzes als Verfassungsgut eingefallen.

PROVIEH-Magazin: Kann das Urteil noch angefochten werden oder kann es in einigen Jahren zu einer anderen Rechtsprechung kommen?

Kluge: Es kann allenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen das allerdings nur, wenn sie sich in ihren sogenannte Prozessgrundrechten verletzt sehen. Für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte hier allerdings sprechen, dass wir namens des Beklagten einen neuen Sachvortrag zur Person des Klägers (des muslimischen Metzgers; d. Red.) in die mündliche Verhandlung einbringen konnten, was in der Revisionsinstanz nur ausnahmsweise zulässig ist. Gleichwohl war das Gericht mit seiner Urteilsberatung sehr schnell fertig und das trotz eingeschobenen Mittagessens, von dem Gerichtsmitarbeiter berichteten und bei dem laut Gerichtsverfassungsrecht nicht beraten werden darf. Wir werden somit prüfen müssen, ob nach einer Anhörungsrüge Verfassungsbeschwerde eingelegt werden muss.

PROVIEH-Magazin: Was muss jetzt passieren, damit das betäubungslose Schächten dennoch verboten werden kann?

Kluge: Genau werden wir das erst nach ausführlicher Prüfung durch staatsrechtliche Fachgutachter sagen können. Der politische Wille vieler Verantwortlicher scheint jedenfalls groß, dieses Urteil nicht als letztes Wort hinnehmen zu wollen. Besonders gefreut hat mich, dass mir der nordrhein-westfälische Ministerpräsident bereits vorab mündlich hat mitteilen lassen, dass seine Landesregierung gewillt sei, nunmehr eine Gesetzesänderung nach hessischem Muster zu unterstützen. Diese Stimmen mehren sich zusehends.

PROVIEH-Magazin: Und was muss jetzt passieren, damit der Tierschutz als Verfassungsgut in der Rechtsprechung wieder einen höheren Stellenwert bekommt?

Kluge: Hier hoffen wir insbesondere darauf, dass das Bundesverfassungsgericht diesen oder einen vergleichbaren Fall bald zur Entscheidung vorgelegt bekommt. Bei diesem zur abschließenden Auslegung der Verfassung berufenen Gericht dürfte der explizit erklärte Wille des Verfassungsgesetzgebers eine höhere Wertigkeit besitzen als bei einem Fachsenat, der sich sonst eher mit Agrar- und Gesundheitsrecht als mit Verfassungsrecht befasst.

März 2007



zurück zur Übersicht "Gegen das Schächten"



  Impressum · Seitenanfang
   
PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel | Tel. 0431. 2 48 28-0 | Fax 0431. 2 48 28-29
Büro Brüssel: 68, Avenue Michel-Ange | B - 1000 Brüssel | Tel. 0032. 2. 739 62 67