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Zum Schächturteil und seinen Folgen: Interview mit dem Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, Prozessbevollmächtigter des Lahn-Dill-Kreises
Zum Schächturteil und seinen Folgen sprach das PROVIEH-Magazin mit dem Prozessbevollmächtigten des Lahn-Dill-Kreises, Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge
PROVIEH-Magazin: War das Urteil in dieser Form zu erwarten? Warum (nicht)?
Kluge: Nein. Bundestag und Bundesrat sind bei Einfügung des Staatszieles Tierschutz in das Grundgesetz davon ausgegangen, dass es keiner weiteren
Rechtsänderung bedürfte, um das Schächten insbesondere
für kleine sektiererische Minderheiten
auszuschließen.
PROVIEH-Magazin: Was bedeutet das Schächturteil für den Tierschutz als Verfassungsgut?
Kluge: Einen ganz schweren Rückschlag. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Presseerklärung sogar zu der Äußerung hinreißen lassen,
dass Tierschutz im Verhältnis zu den vorbehaltlosen
Grundrechten wie der Religionsfreiheit generell
von minderer rechtlicher Qualität sei. Das
scheint der Senat wirklich so zu sehen, denn der
auch ansonsten außerordentlich unsouverän
agierende Vorsitzende Kley nannte den Tierschutz
in seiner holprigen Urteilsbegründung ein "kleines
Steinchen". Wenn das auch in den schriftlichen Urteilsgründen so stehen sollte, wird sich der
Widerstand in Politik und Wissenschaft über diese
abstruse Rechtsauffassung regen (Anm. d.
Red.: Die Urteilsbegründung liegt mittlerweile vor,
eine kritische Analyse hat aber erst nach Redaktionsschluss stattgefunden). Denn ein Staatsziel
derart klein zu reden, ist bisher nicht einmal den
Gegnern des Tierschutzes als Verfassungsgut eingefallen.
PROVIEH-Magazin: Kann das Urteil noch angefochten werden oder kann es in einigen Jahren
zu einer anderen Rechtsprechung kommen?
Kluge: Es kann allenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen das allerdings nur, wenn sie sich in ihren sogenannte Prozessgrundrechten verletzt sehen. Für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte hier allerdings sprechen, dass wir namens des Beklagten einen neuen Sachvortrag zur Person des Klägers (des muslimischen Metzgers; d. Red.) in die mündliche Verhandlung einbringen konnten, was in der Revisionsinstanz nur ausnahmsweise zulässig ist. Gleichwohl war das Gericht mit seiner Urteilsberatung sehr schnell fertig und das trotz eingeschobenen Mittagessens, von dem Gerichtsmitarbeiter berichteten und bei dem laut Gerichtsverfassungsrecht nicht beraten
werden darf. Wir werden somit prüfen müssen,
ob nach einer Anhörungsrüge Verfassungsbeschwerde
eingelegt werden muss.
PROVIEH-Magazin: Was muss jetzt passieren, damit das betäubungslose Schächten dennoch
verboten werden kann?
Kluge: Genau werden wir das erst nach ausführlicher Prüfung durch staatsrechtliche Fachgutachter sagen können. Der politische Wille vieler Verantwortlicher scheint jedenfalls groß, dieses Urteil nicht als letztes Wort hinnehmen zu wollen. Besonders gefreut hat mich, dass mir der nordrhein-westfälische Ministerpräsident bereits vorab
mündlich hat mitteilen lassen, dass seine Landesregierung gewillt sei, nunmehr eine Gesetzesänderung nach hessischem Muster zu unterstützen. Diese Stimmen mehren sich zusehends.
PROVIEH-Magazin: Und was muss jetzt passieren, damit der Tierschutz als Verfassungsgut in der Rechtsprechung wieder einen höheren Stellenwert bekommt?
Kluge: Hier hoffen wir insbesondere darauf, dass das Bundesverfassungsgericht diesen oder einen vergleichbaren Fall bald zur Entscheidung vorgelegt
bekommt. Bei diesem zur abschließenden Auslegung
der Verfassung berufenen Gericht dürfte der
explizit erklärte Wille des Verfassungsgesetzgebers
eine höhere Wertigkeit besitzen als bei einem
Fachsenat, der sich sonst eher mit Agrar- und
Gesundheitsrecht als mit Verfassungsrecht befasst.
März 2007
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