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Bundesverwaltungsgericht erlaubt betäubungsloses Schächten und tritt Staatsziel Tierschutz mit Füßen
"Das ist mir egal" – mit diesen Worten wischte der Vorsitzende Richter Kley des dritten Senats des Bundesverwaltungsgerichts den Hinweis vom Tisch, dass der Verfassungsgeber den Tierschutz im Grundgesetz aufgenommen habe, um das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Tieren zu verhindern. Und entsprechend fiel das Urteil auch aus: Das Schächten bleibt erlaubt, der Tierschutz als Verfassungsgut wurde von den obersten Verwaltungsrichtern zu einem zahnlosen Papiertiger degradiert.

PROVIEH hat das Verfahren schon lange verfolgt und Presse und Öffentlichkeit für das Thema und die Tragweite des Urteils für den Tierschutz als Verfassungsgut insgesamt sensibilisiert. Natürlich ließen wir es uns nicht nehmen, am Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unsere Position mit Plakaten und vor allem durch zahlreiche Fernsehinterviews darzulegen.

Neben Vorstandsmitglied Mechthild Oertel, Geschäftsführer Sven Garber sowie Helge Zimmermann aus der Bundesgeschäftsstelle unterstützten uns Mitglieder des Tierschutzvereins Delitzsch. Nur wenige andere Verbände fanden den Weg nach Leipzig. Die Anwesenden erlebten kurz nach der Wiedereinführung des Legehennenkäfigs durch die Politik nun auch eine bittere und ebenso umstrittene Niederlage durch die Rechtsprechung.

Nach dem Urteil: Fassungslosigkeit, aber auch der Blick nach vorn. PROVIEH wird an vorderster Front die Bundesratsinitiative Hessens unterstützen, die über eine Änderung des so genannten Schächtparagrafen (§ 4a Absatz 2 Tierschutzgesetz) eine tierschutzgerechte Lösung beim religiösen Schlachten, konkret: eine Elektrokurzzeitbetäubung, erreichen will.
Dafür müssen wir viele sein, dafür müssen wir laut sein, dafür brauchen wir Ihre Hilfe. Informieren Sie sich, informieren Sie andere. Werden Sie laut, gehen Sie auf die Straße, sprechen Sie Menschen an – Ihre Freundinnen und Freunde, Arbeitskolleginnen und -kollegen, Politiker, Presse.
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