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Lahn-Dill-Kreis reicht Anhörungsrüge gegen Schächturteil ein

Der Lahn-Dill-Kreis hat fristgerecht eine Anhörungsrüge gegen das so genannte Schächturteil des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht, wie der Gießener Anzeiger berichtet.

Mit dem Urteil vom November 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht einem türkischen Metzger aus Aßlar das Schlachten ohne vorherige Betäubung unter Auflagen genehmigt. Die Anhörungsrüge könnte zu einer Neuaufnahme des Prozesses führen.

Der Lahn-Dill-Kreis führt ins Feld, dass wesentliche Punkte bei der Entscheidung von den Leipziger Richtern nicht berücksichtigt wurden. Dazu gehört, dass das Fleisch in einem Supermarkt verkauft wird und damit nicht garantiert ist, dass es nur von Personen erworben wird, denen dies von ihrer Religion vorgeschrieben wird. Der Metzger bestreitet diese Tatsche nicht, weist aber daraufhin, dass das Fleisch gekennzeichnet ist.

Zudem bezweifelt der Landkreis das vom Schlachter angeführte Berufsverbot durch ein Verbot des Schächtens. Nach neueren Erkenntnissen hätte er zuvor bereits in Niedersachsen betäubte Lämmer geschlachtet. Auch dies wird vom Betroffenen bestätigt.

Quelle: Vetion, 09.03.2007







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