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Ferkelkastration
In Deutschland ist es noch immer Gang und Gebe, männliche Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Hauptgrund für die Kastration ist, dass etwa 10 % der männlichen Schweine (Eber) ab einem Alter von fünf Monaten, mit Erreichung der Geschlechtsreife, einen sogenannten Ebergeruch entwickeln. Dieser kann auch nach der Schlachtung im Fleisch noch wahrnehmbar sein. Allerdings ist die Wahrnehmung subjektiv. Etwa 40 % der Bevölkerung nehmen den Geruch überhaupt nicht wahr. Bei anderen ist die Wahrnehmung von der Konzentration der Moleküle Androstenon und Skatol, die den Geruch hervorrufen, abhängig. Zudem tritt der Geruch nur bei gebratenem oder gekochtem Fleisch auf; nicht aber bei kalt verzehrten Speisen wie z.B. Wurst und Rohschinken.
Obwohl die betäubungslose Kastration von Wirbeltieren grundsätzlich durch das deutsche Tierschutzgesetz verboten ist, gelten für Jungtiere Ausnahmen. Demnach dürfen Schweine bis zu einem Alter von 7 Tagen (und Rinder, Schafe und Ziegen sogar bis zu einem Alter von vier Wochen) ohne Betäubung kastriert werden. Diese Regelung wurde unter der Annahme getroffen, dass das Schmerzempfinden bei Jungtieren noch nicht so weit ausgeprägt sei. Allerdings ist mittlerweile aufgrund praktischer Erfahrungen und Studien zweifelsfrei erwiesen, dass ein solcher Eingriff für die Tiere erhebliche Schmerzen mit sich bringt.
Während in einigen EU-Staaten bereits gänzlich auf die Kastration von Schweinen verzichtet wird, gewinnt die Thematik auch auf europäischer Politikebene an Präsenz. Am 29. Januar 2007 fand in Brüssel ein Workshop statt, auf welchem sich die europäische Kommission mit Veterinärexperten der EU-Mitgliedsstaaten und Interessenverbände über Alternativen zu betäubungsloser Kastration verständigte.
Bereits 2004 wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) Alternativen dargelegt:
- Einsatz von Betäubungsmitteln oder Narkotika vor der Kastration (Teil- oder Vollzeitnarkose: Örtliche Betäubung {Lokalanästhesie} oder Inhalationsnarkose)
- Immunokastration = Chemische Kastration (2-malige Injektion einer Substanz, die die Bildung von Testosteron und seines Nebenprodukts Androstenon unterbindet)
- Spermasexing
- (Jung)Ebermast (bei welcher auf eine Kastration gänzlich verzichtet wird) mit Aufspüren des Ebergeruchs im Schlachthof (durch eine elektronische Spürnase, die momentan in Entwicklung ist und geprüft wird).
Diese wurden während des Workshops vertieft dargelegt sowie jeweilige Vor- und Nachteile diskutiert. Als hauptausschlaggebend für ein mögliches Verbot betäubungsfreier Kastration gelten soziale und wirtschaftliche Auswirkungen sowie die Folgen für Umwelt und Tierschutz. Diesbezüglich wird eine Studie in Auftrag gegeben. Eine entscheidende Rolle spielen auch die Akzeptanz bei den Konsumenten, die Lebensmittelsicherheit und die Umsetzbarkeit.
Ein weiteres Seminar zu diesem Thema, bei welchem auch auf die Studie eingegangen wird, findet voraussichtlich im November 2007 in Brüssel statt.
Weiterführende Informationen zur Konferenz finden Sie als Download-Dokumente hier:
ag_castration_piglets (Download-pdf, 144 KB) und
conclusion_castration_piglets (Download-pdf, 21 KB).
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