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Pressemitteilung
Betäubungsloses Schächten von Tieren: Landes-Agrarminister müssen Farbe bekennen
Hessen belebt Bundesratsinitiative zur Änderung des "Schächtparagraphen" neu - PROVIEH: Politiker können jetzt zeigen, wie ernst sie Tierschutz nehmen
Heikendorf/Kiel, 14.06.2007
Die Agrarminister der Länder stimmen am kommenden Montag über eine Bundesratsinitiative Hessens zur Änderung des so genannten "Schächtparagraphen" (§ 4a Tierschutzgesetz (TierSchG)) ab. Die Änderung zielt darauf ab, strengere Voraussetzungen für ein betäubungsloses Schlachten zu schaffen. Dieses ist in Deutschland grundsätzlich verboten, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden (§ 4a TierSchG). Seit einem in Fachkreisen umstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2006 und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 sind die Kriterien für das betäubungslose Schlachten von Tieren stark aufgeweicht. Daran hat auch die Einführung des Staatsziels Tierschutz - eine Reaktion auf das Urteil aus dem Jahr 2002 - nach Auffassung der Richter am Bundesverwaltungsgericht nichts geändert. Jetzt ist also die Politik gefragt: In dem Entwurf des geänderten § 4a TierSchG wird weiterhin am Nachweis festgehalten, dass zwingende religiöse Vorschriften der Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben. Zudem sollen nach dem Willen Hessens Antragsteller zusätzlich den Nachweis erbringen, dass das Tier beim Schächten nicht mehr Schmerzen und Leiden im Vergleich zum Schlachten mit der vorgeschriebenen vorherigen Betäubung ertragen muss.
"Im Agrarausschuss des Bundesrates können die Politiker nun zeigen, ob sie den verfassungsrechtlich verankerten Tierschutz auch durch eine entsprechende Gesetzgebung zur Geltung bringen", meint Sandra Gulla, Vorsitzende von PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. "Es ist unverständlich, dass einige Länder Hessens lobenswerten Antrag nach unseren unbestätigten Informationen in den Rechtsausschuss des Bundesrates verweisen wollen", so die Juristin. Denn verfassungsrechtliche Fragen seien durch das Kunig-Gutachten geklärt und die Zustimmung der Bevölkerung für eine Änderung des Schächtparagraphen hätten die Politiker allemal: 72% sprachen sich in einer Forsa-Umfrage von September 2006 sogar für ein generelles Verbot des Schächtens aus. Hinzu kommt, dass ein beinahe wortgleicher Antrag in Nordrhein-Westfalen bereits von der seinerzeit oppositionellen CDU in den Landtag eingebracht wurde und die SPD in Bayern die bayerische Staatsregierung zur Zustimmung aufgefordert hat. "Parteiübergreifende Zustimmung ist also vorhanden, aber nun ist die Zeit der Anträge und Forderungen vorbei, nun muss endlich entschieden werden", fordert Sandra Gulla. Deshalb appelliert PROVIEH an alle Minister, das Dauerthema Schächten am Montag durch Zustimmung zum Antrag Hessens endlich zu einem Abschluss zu bringen, der den Belangen der Religionsfreiheit und dem Tierschutz in ausgewogener Weise Rechnung trägt.
Pressestelle
Ihr Ansprechpartner für Hintergründe, weitere Informationen und Rückfragen: Sven Garber, Geschäftsführer
Teichtor 10
24226 Heikendorf
Tel. 0431. 2 48 28-0
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