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Antwort der Bundesregierung auf die Frage von Undine Kurth, MdB, tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und die Fragen des tierschutzpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Michael Goldmann:

Abgeordnete Undine Kurth (Quedlinburg), (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung den vom Lebensmittelhändler Rewe verhängten Verkaufsstopp von Kaninchenfleisch (Berliner Zeitung vom 18. April 2007), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – angesichts des Fehlens von Richtlinien für die nichtprivate Haltung von Kaninchen – aus der von der Stiftung VIER PFOTEN dokumentierten kommerziellen tierquälerischen Massenhaltung von Kaninchen in Deutschland?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller vom 26. April 2007
Die Anforderungen an das Halten von Nutztieren sind in der EU gemeinschaftsrechtlich geregelt. Für Kaninchen gibt es keine spezifischen Regelungen. In Deutschland sind in der Kaninchenhaltung die grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes einzuhalten. Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Außerdem sind die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzuwenden. Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Werden tierschutzwidrige Zustände festgestellt, sind diese abzustellen und ggf. auch zu ahnden. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt, spezifische rechtliche Regelungen für die Mastkaninchenhaltung zu erlassen. Sinnvoll ist es aber, Eckwerte für den Tierschutz in der Mastkaninchenhaltung zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurden bereits mehrere Gespräche mit Kaninchenhalterverbänden geführt. Nach Erarbeitung eines Entwurfs soll dieser mit Fachleuten der Länder sowie Tierschutzverbänden diskutiert werden.
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen berät über eine Empfehlung für das Halten von Mastkaninchen. Die schwierigen Beratungen sind u.a. davon geprägt, dass über die Haltung von Mastkaninchen vergleichsweise wenige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutzder Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) der EU hat im Herbst 2005 einen Bericht über den Forschungsstand zur Intensivhaltung von Mastkaninchen veröffentlicht.
Dort wird festgehalten, dass wesentliche wissenschaftliche Fragestellungen zur Besatzdichte, zur Käfighöhe und zur Notwendigkeit von Beschäftigungsmaterial bisher nicht ausreichend beantwortet sind. Vor diesem Hintergrund wurde durch mein Haus ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Untersuchungen zur Gruppengröße und zum Flächenbedarf in der Mastkaninchenhaltung“ initiiert. Die Durchführung des Projektes erfolgt an der Justus-Liebig-Universität Gießen (Prof. Dr. Hoy, Institut für Tierzucht und Haustiergenetik).
Die Entscheidung über das angebotene Warenspektrum trägt in dem von Ihnen beschriebenen Fall allein der genannte Lebensmittelhändler. Es liegen meinem Haus jedoch bisher keine Informationen vor, wonach für den Bereich der Mastkaninchenhaltung pauschal von Missständen zu sprechen wäre.


Abgeordneter Hans-Michael Goldmann (FDP)
Sind der Bundesregierung Missstände im Bereich der Haltung und des Transports von Mastkaninchen bekannt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller vom 26. April 2007
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Werden tierschutzwidrige Zustände festgestellt, sind diese abzustellen und ggf. auch zu ahnden.
Es liegen meinem Haus keine Informationen vor, wonach in der Kaninchenhaltung pauschal von Missständen gesprochen werden kann.


Abgeordneter Hans-Michael Goldmann (FDP)
Wie erklärt die Bundesregierung das bisherige Fehlen gesetzlicher Regelungen für die tiergerechte Haltung von Mastkaninchen in Deutschland?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller vom 26. April 2007
Die Anforderungen an das Halten von Nutztieren sind in der EU gemeinschaftsrechtlich geregelt. Für Kaninchen gibt es keine spezifischen Regelungen.
In Deutschland sind in der Kaninchenhaltung die grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes einzuhalten. Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Außerdem sind die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzuwenden.


Abgeordneter Hans-Michael Goldmann (FDP)
Wann wird die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur Mastkaninchenhaltung in den Deutschen Bundestag einbringen? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/5166

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller vom 26. April 2007
Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt, spezifische rechtliche Regelungen für die Mastkaninchenhaltung zu erlassen. Vor dem Hintergrund der Situation in der deutschen Mastkaninchenhaltung ist es aber sinnvoll, Eckwerte für den Tierschutz in der Mastkaninchenhaltung zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurden bereits mehrere Gespräche mit Kaninchenhalterverbänden geführt.
Nach Erarbeitung eines Entwurfs soll diese Gesprächsgrundlage mit Fachleuten der Länder sowie Tierschutzverbänden diskutiert werden.


Abgeordneter Hans-Michael Goldmann (FDP)
Welche Initiative ergreift die Bundesregierung auf europäischer Ebene, um die vom Europarat seit 1998 geplante und noch nicht verabschiedete Empfehlung zur gewerblichen Kaninchenhaltung voranzubringen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller vom 26. April 2007
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen berät über eine Empfehlung für das Halten von Mastkaninchen. Die schwierigen Beratungen sind u. a. davon geprägt, dass über die Haltung von Mastkaninchen vergleichsweise wenige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) der EU hat im Herbst 2005 einen Bericht über den Forschungsstand zur Intensivhaltung von Mastkaninchen veröffentlicht. Dort wird festgehalten, dass wesentliche wissenschaftliche Fragestellungen zur Besatzdichte, zur Käfighöhe und zur Notwendigkeit von Beschäftigungsmaterial bisher nicht ausreichend beantwortet sind. Vor diesem Hintergrund wurde durch mein Haus ein Forschungsprojekt mit dem Titel "Untersuchungen zur Gruppengröße und zum Flächenbedarf in der Mastkaninchenhaltung" initiiert. Die Durchführung des Projektes erfolgt an der Justus-Liebig-Universität Gießen (Prof. Dr. Hoy, Insitut für Tierzucht und Haustiergenetik).





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