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Bundesrat beschließt Änderung der Ausnahmegenehmigungen beim Schächten
Der Bundesrat hat heute die von Hessen eingebrachte Gesetzesinitiative zur Änderung des § 4 a des Tierschutzgesetzes zu den Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) beschlossen. Der Gesetzesantrag wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, künftig erhebliche Schmerzen und Leiden der Tiere durch das Schächten auszuschließen. "Ich freue mich, dass mit der Annahme des Gesetzesantrages durch das Bundesratsplenum nun endlich der Weg frei ist, um unnötiges Leiden der Tiere beim betäubungslosen Schlachten zu beenden", betonte der Hessische Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel. Durch die Hessische Bundesratsinitiative soll das religiös motivierte betäubungslose Schlachten zukünftig nicht gänzlich untersagt werden, es sollen jedoch die Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum Schächten im Tierschutzgesetz neu festgelegt werden. Damit würde denen, die es weiter durchführen wollen, höhere Nachweispflichten auferlegt werden. Bislang genügte die reine Darlegung und Beschreibung des religiösen Anliegens. Als einen wichtigen Beitrag zur Integration und einen Weg, der den Belangen des Tierschutzes Rechnung trägt und religiös motiviertes Schlachten weiterhin ermöglicht, propagiert die Hessische Landesregierung die sogenannte Elektrokurzzeitbetäubung, welche von den sonst üblichen Betäubungsverfahren abweicht. "Diese Betäubung mit einem nur drei Sekunden dauernden Stromdurchfluss allein durch das Gehirn, stellt nach Auffassung der Hessischen Landesregierung eigentlich grundsätzlich einen tragfähigen Kompromiss zwischen der Einhaltung religiöser Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz dar", führte der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Volker Hoff aus.
(Quelle: vetion, 06.07.2007)
PROVIEH hat im Vorfeld der Abstimmung, deren eindeutiges Ergebnis bis zuletzt nicht sicher war, alle Ministerpräsidenten angeschrieben und um Unterstützung des hessischen Antrags gebeten. Die eingegangenen Antwortschreiben finden Sie hier:
• Baden-Württemberg (Download 557 kb)
• Bayern (Download 358 kb)
• Niedersachsen (Download 1,4 MB)
• Nordrhein-Westfalen (Download 1,6 MB)
• Rheinland-Pfalz (Download 859 kb)
• Saarland (Download 495 kb)
• Thüringen (Download 1,7 MB)
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