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Subventionen für Agrarexporte müssen veröffentlicht werden -
Verwaltungsgericht Hamburg gibt Greenpeace recht

Am 23. Mai entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen namentlich unter Angabe der erhaltenen Fördersumme veröffentlicht werden müssen. Die Nutznießer der Agrarsubventionen sollen nach diesem Urteil also auch in Deutschland nicht mehr geheim bleiben. Der Fall kann nun allerdings in einem Revisionsverfahren noch dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt werden.

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