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Kiel, den 6. Juni 2008

Unwirksamkeit des Aufstallungsgebots gemäß der Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007



Sehr geehrter Herr Minister Seehofer!

Nach gründlichem Studium der wissenschaftlichen Literatur zum Thema Geflügelpest bin ich zum Schluss gekommen, dass das Aufstallungsgebot für Nutzgeflügel gemäß der Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2008 unwirksam ist im Kampf gegen die Ausbreitung der Geflügelpest, die durch das Vogelgrippe-Virus H5N1 Asia hervorgerufen wird. Deshalb fordere ich Sie als zuständigen Minister auf, Sorge dafür zu tragen, dass das noch immer gültige Aufstallungsgebot für Nutzgeflügel gemäß der Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007 unverzüglich und ersatzlos gestrichen werde.

Begründung: Die Begründung für meine Forderung ist ausführlich dargelegt in der beiliegenden Kopie meines Artikels „Evolution und Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus H5N1 Asia sowie Aspekte der Biosicherheit“, der gerade eben in der Zeitschrift Tierärztliche Umschau Heft 6/2008 erschienen ist. In Kürze lauten die Argumente:

• Es gibt kein haltbares Argument für die Vermutung, dass das Vogelgrippe-Virus H5N1 Asia durch Wildvögel oder freilaufendes Nutzgeflügel fernverbreitet werden könnte. Im Gegenteil, ich konnte neun Argumente finden, dass diese Art der Fernverbreitung extrem unwahrscheinlich ist. Viel wahrscheinlicher und durch viele Erkenntnisse gestützt ist dagegen, dass das Virus durch die vielen Abfälle (Abluft, Gülle) und durch die Transportbewegungen der Geflügelindustrie verbreitet wird und von dort auch in nahegelegene Wild- und Nutzvogelbestände gelangen kann.

• Die Hypothese, dass Wildvögel das Virus fernverbreiten können, stützte sich auf die folgende Vermutung: Am riesigen Qinghai-See im chinesischen Hochgebirge starben im Mai 2005 Tausende von Wasservögeln am Vogelgrippe-Virus H5N1 Asia. Irrtümlich wurde damals vermutet, der See sei so entlegen, dass nur Wildvögel das Virus dorthin verschleppt haben könnten, und zwar vom 1700 km entfernten, ebenfalls riesigen Poyang See im chinesischen Flachland aus, wo zuvor ganz ähnliche Viren gefunden worden waren. Diese Vermutung stürzte zusammen, als bekannt wurde, dass am Qinghai-See Wildvögel (Streifengänse) seit Jahren in Farmen gehalten und z.T. wieder ausgewildert werden und dass dieser See verkehrsmäßg an Gebiete Chinas angeschlossen ist, zu denen auch die Region um den Poyang See gehört.

• Als wissenschaftlich unhaltbar beurteile ich die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 15.10.2007: Als Ursache der Geflügelpest-Ausbrüche im Sommer 2007 nicht ermittelt werden konnte, wurde „das Risiko des Eintrags von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Hausgeflügelbestände als hoch eingeschätzt“, weil „zumindest eine indirekte kausale Beteiligung von Wildvögeln bei den jüngsten Ausbrüchen von HPAIV-Infektionen bei Hausgeflügel nicht ausgeschlossen werden“ könne. Dieses Argument ist nichtig, weil andere Risiken ebenfalls nicht ausgeschlossen werden konnten, z.B. das häufig belegte Risiko des Eintrags von HPAIV H5N1 in Hausgeflügelbestände durch Aktivitäten der Geflügelindustrie.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Prof. Dr. Sievert Lorenzen, im Ruhestand

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