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"Ist Schächten Tierquälerei?"
So der Titel des bereits seit langem angekündigten Berichts zum Schächten, den die ARD am Montag, 07.07.2008 in ihrem Politmagazin "Report Mainz" ausstrahlte. Hier präsentiert die ARD Erkenntnisse der Bundestierärztekammer zum Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten). Obwohl diese Methode in Deutschland durch § 4a des Tierschutzgesetzes grundsätzlich verboten ist, können Ausnahmen zu diesem Verbot genehmigt werden, wenn religiöse Vorschriften Angehörigen ihrer Religionsgemeinschaft das Schlachten ohne vorherige Betäubung zwingend vorschreiben.
"Report Mainz" zeigt, wie Schächten abläuft und mit welchen Qualen dies für die Tiere verbunden ist. Ein ausnahmsloses Verbot ist daher - auch vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, dem möglichen Einsatz irreversibler Betäubungsformen und nicht zuletzt der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz - dringend erforderlich. Dies fordert auch die Bundestierärtzekammer.
25.07.2008 - Christina Söhner, Berlin
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