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Schweine- und Hühnermäster verhindern Verschärfung der IVU-Richtlinie

06.07.2009: Die Bemühungen von Umwelt- und Tierschützern konnten nichts gegen die geballte Macht der Agrarlobby ausrichten. Vorerst wird es keine Ausweitung der Kontrollen auf mittlere Betriebe geben.

Die derzeit geltende Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung („IVU-Richtlinie“) trat im Januar 2008 in Kraft. Gemäß dieser Richtlinie sind neue und bestehende industrielle und landwirtschaftliche Unternehmen mit hohem Verschmutzungspotenzial genehmigungspflichtig. Sie müssen bestimmte Umweltauflagen erfüllen und gemäß dem Verursacherprinzip selbst für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sorgen.

Gerade auch die industrielle Massentierhaltung verursacht erhebliche Umweltbelastungen und Schäden (mehr dazu hier). Leider müssen längst nicht alle Verschmutzungen zwingend beseitigt oder vermieden werden (z. B. Treibhausgasausstoß). Und die meisten Betriebe in Deutschland fallen gar nicht unter die Richtlinie, weil die Grenzwerte viel zu hoch angesetzt wurden: bei Hühnern nur Anlagen mit über 40.000 Tieren, sowie Schweinezuchtbetriebe mit über 2.000 Mastschweinen (>30kg) bzw. mit mehr als 750 Mutterschweinen. (wir berichteten).

Der britische Bauernverband (NFU) hatte sich in den letzten eineinhalb Jahren besonders engagiert dagegen eingesetzt, dass auch mittlere landwirtschaftliche Betriebe künftig einbezogen und kontrolliert werden. Unterstützt wurde der NFU dabei vom agrarindustriefreundlichen europäischen Dachverband der Bauernorganisationen (COPA-COGECA). Ihre Argumente: Die Landwirte erstickten in unzumutbarer Bürokratie und die IVU-Richtlinie sei überhaupt nur für Industriebetriebe anderer Sektoren geeignet. Daraufhin haben die Umweltminister in ihrer letzten Ratssitzung vor der Sommerpause am 25. Juni in Luxemburg die „politische Übereinkunft“ getroffen, dass vorerst nicht über eine weitergreifende IVU-Richtlinie verhandelt werden solle.

Dies ist nicht nur angesichts der nachweislich erheblichen Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung schon durch mittlere Mastanlagen unverständlich. Gerade auch in Anbetracht der Bestrebungen der EU, den Verlust der Artenvielfalt in Europa zu stoppen, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar.

Nun kommt es auf das Europäische Parlament an: Im Herbst wird es eine Stellungnahme zur Umweltministerübereinkunft abgeben. Hier kann es eine Erweiterung der IVU-Richtlinie einfordern. Allerdings ist dies angesichts der konservativ-liberalen Mehrheit im EU-Parlament eher nicht zu erwarten. Eine endgültige Entscheidung über die weitere Vorgehensweise wird für 2010 erwartet – das Jahr, bis zu dem die EU eigentlich dem Artensterben Einhalt gebieten wollte. Dass dieses Ziel nicht erreicht wird, steht heute schon fest – kein Wunder!



Sabine Ohm, Europareferentin




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